Mitgliedschaft

Für die Anmietung einer genossenschaftlichen Wohnung wird eine Mitgliedschaft in unserem Unternehmen vorausgesetzt. Hierfür bedarf es der Zeichnung eines Geschäftsanteiles. Dieser beträgt 310,- € und wird jährlich verzinst. Bei Kündigung der Wohnung kann der Geschäftsanteil auch gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Guthaben wieder an Sie zurückgezahlt.
Unsere Wohnungsgenossenschaft verlangt keine Kaution. Stattdessen erwerben unsere Mitglieder weitere Geschäftsanteile, die ebenfalls jährlich verzinst und nach Kündigung ausbezahlt werden.
Als ergänzende Dienstleistung bietet unsere Genossenschaft den Mitgliedern mit Hilfe einer Spareinrichtung zusätzlich die Möglichkeit zur finanziellen Vorsorge. Hierfür bieten wir vier unterschiedliche Sparformen an.

 

 

Alle Informationen bekommen Sie bei unserer Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Sie!